
UNSERE
ANFORDERUNGEN.
Hast du das Zeug zur guten Polizistin
oder zum guten Polizisten?
DIE GRUNDVORAUSSETZUNGEN
Hast du das Zeug zur Polizistin bzw. zum Polizisten? Bewerberinnen und Bewerber bei der Polizei Baden-Württemberg müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Weiße Weste: Kein Konflikt mit dem Gesetz
- Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
- Körperliche Fitness: Deutsches Sportabzeichen in Bronze (aber Silberleistung beim 3.000-Meter-Lauf erforderlich, bei Jugendlichen 800-Meter-Lauf) oder optionaler 3.000-Meter-Lauf im Rahmen des Auswahltests (separater Termin); Schwimmleistungsnachweis
- Grundsätzliche Mindestkörpergröße: 160 cm (Ausnahmen bei körperlicher Eignung sind möglich)
- BMI (Body-Mass-Index): Zwischen 18 und 27,5
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Besitzt du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, ist eine Bewerbung möglich, wenn:
- du deine Muttersprache in Wort und Schrift beherrschst
- du über eine befristete Aufenthaltserlaubnis, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU verfügst und
- du dich seit mindestens 8 Jahren in Deutschland aufhältst
Diese Ausnahmeregelung gilt, wenn du die Staatsangehörigkeit folgender Länder besitzt: Albanien, Algerien, Bosnien u. Herzegowina, China, Frankreich, Griechenland, Irak, Italien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Spanien, Türkei, Ukraine, Ungarn.
BIST DU EINSATZBEREIT?
DER AUSWAHLTEST
Überzeugungstäter, Teamplayer, Freund und Helfer: Wir suchen die Besten. Im Auswahltest nehmen wir dich genau unter die Lupe und prüfen deine körperliche und geistige Fitness:
- Sprachkenntnisse & Wissen
- Intellektuelle Fähigkeiten
- Persönlichkeitsmerkmale
- Auswahlgespräch
Zunächst zeigst du in den computergestützten Testteilen, was du kannst. Anschließend führen wir das Auswahlgespräch. Alle, die kein Deutsches Sportabzeichen mit der Bewerbung vorgelegt haben, können an einem separaten Termin beim 3.000-Meter-Lauf zeigen, dass ihnen nicht die Puste ausgeht.
Sind alle Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt die ärztliche Auswahluntersuchung. Neben einer gründlichen körperlichen Untersuchung wird das Seh- und Hörvermögen überprüft, ein Lungenfunktionstest und ein Belastungs-EKG durchgeführt. Denn für die Anforderungen an den Polizeiberuf musst du gesundheitlich fit sein.
Weitere Details zum Auswahltest findest Du in unserem INFOBLATT ZUM AUSWAHLTEST
Einen Erklärfilm zum Auswahltest findest du hier (Klick auf Bild)
BEWERBUNGSSCHLUSS
MITTLERER POLIZEIVOLLZUGSDIENST
30.09. für die Einstellung im März des Folgejahres
31.12. für die Einstellung im September
des Folgejahres
VERLÄNGERUNG DER BEWERBUNGSFRIST FÜR DIE EINSTELLUNG IM SEPTEMBER 2023:
JETZT NOCH BIS 15.03.2023 BEWERBEN!
GEHOBENER POLIZEIVOLLZUGSDIENST
31.12. für die Einstellung im Juli des Folgejahres
DATENSCHUTZ BEIM BEWERBUNGSVERFAHREN
Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für den Datenschutz
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist für das Verarbeiten von Bewerberdaten die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg:
Herr Martin Schatz
Hausanschrift:
Sturmbühlstraße 250
78054 Villingen-Schwenningen
Herrenberg Tel.: +49 7032 7961 – 0 E-Mail: personalgewinnung@polizei.bwl.de ||||BITTE KEINE BEWERBUNGEN AN DIESE KONTAKTADRESSE EINSENDEN. DIE ZUSTÄNDIGE STELLE FINDEN SIE HIER - Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unsere Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:
villingen-schwenningen.hfp.bdsb@polizei.bwl.de - Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigten-/Praktikantenverhältnisses ist § 15 Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit §§ 83 bis 85 Landesbeamtengesetz. - Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, insbesondere bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO als Rechtsgrundlage.
- Empfänger der personenbezogenen Daten
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen sowie die Personalvertretungen. - Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten / Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich vier Monate nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sofern in bestimmten Fällen keine längere Speicherung erforderlich ist. - Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg zu. Die Kontaktdaten finden Sie hier. - Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen hat die Nichtberücksichtigung zur Folge. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.