
Fragen und Antworten
Informationen zum Sportleistungsnachweis
Deutsches Sportabzeichen als grundsätzliche Bewerbungsvoraussetzung
Der Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit ist durch Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich durch Vorlage der Urkunde oder der Einzelprüfkarte (einfache Kopie genügt) oder den elektronischen Auszug der erbrachten Leistungen über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens, mindestens in Bronze zu erbringen.
Das Sportabzeichen darf nicht älter als 12 Monate sein.
Die erbrachten Leistungen müssen aus der Urkunde ersichtlich sein.
Bei Urkunden, die keine Einzelleistung nachweisen ist zusätzlich die Einzelprüfkarte mit den bestätigten Einzelleistungen einzureichen.
Mindestleistungen
Ausdauer
Übung: 3.000 m-/800 m Lauf mind. „Silberleistung“ der jeweiligen Altersstufe
Kraft
Übung: freigestellt mind. „Bronzeleistung“ der jeweiligen Altersstufe
Schnelligkeit
Übung: 100m-Lauf mind. „Bronzeleistung“ der jeweiligen Altersstufe
Koordination
Übung: freigestellt mind. „Bronzeleistung“ der jeweiligen Altersstufe
3.000-Meter-Lauf als optionale Bewerbungsvoraussetzung
Bewerberinnen und Bewerber, die der Bewerbung kein Deutsches Sportabzeichen in Bronze beifügen können, absolvieren im Rahmen des Auswahltests einen 3.000-Meter-Lauf. Dieser findet an einem separaten Termin im Waldstadion in Nufringen statt. Die erforderliche Mindestleistung entspricht der „Silberleistung“ der jeweiligen Altersstufe aus dem Deutschen Sportabzeichen. Jugendliche absolvieren ebenfalls den 3.000-Meter-Lauf und erbringen die Silberleistung in der Altersklasse der 18-/19-jährigen.
Wichtig:
Wird der 3.000-Meter-Lauf im Rahmen des Auswahltests nicht erfolgreich absolviert, gilt der gesamte Auswahltest als nicht bestanden – eine Neubewerbung mit Wiederholung des Auswahltests ist frühestens nach 6 Monaten (für einen späteren Einstellungstermin) möglich.
Das Deutsche Sportabzeichen kannst Du unter anderem bei einem Sportverein erwerben. Eine Mitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Die Prüfung zum Sportabzeichen erfolgt durch ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer, die zur Abnahme der Prüfung berechtigt sind.
Der Nachweis kann mit einer sogenannten Sportabzeichen Einzelprüfkarte oder einer Urkunde (beides auch in einfacher Kopie) oder einem elektronischen Auszug der erbrachten Leistungen zum Deutschen Sportabzeichen erfolgen.
Der Sportleistungsnachweis sollte vorzugsweise mit dem Deutschen Sportabzeichen erfolgen. Nimm daher bitte rechtzeitig – vor allem vor dem Ende der Bewerbungsfrist – Kontakt mit dem Sportverein auf, bei dem Du das Sportabzeichen erwerben möchtest und erkundige Dich, welche Termine angeboten werden, damit kein unnötiger Zeitdruck entsteht. Sollte der Erwerb des Deutschen Sportabzeichens nicht mehr rechtzeitig zur Bewerbung möglich sein, musst Du im Rahmen des Auswahltests einen 3000-Meter-Lauf absolvieren.
Prüfungen zum Erwerb des Sportabzeichens werden durch die Sportvereine in der Regel zu bestimmten Zeiten in bestimmten Monaten angeboten. Das kann sich von Verein zu Verein unterscheiden. Nimm bitte rechtzeitig – vor allem vor dem Ende der für Dich in Frage kommenden Bewerbungsfrist – Kontakt mit dem Sportverein auf, bei dem Du das Sportabzeichen erwerben möchtest und erkundige Dich, welche Termine angeboten werden, damit kein unnötiger Zeitdruck entsteht.
Als Schwimmleistungsnachweis musst Du eine Schwimmdistanz von 200 Metern in der vorgegebenen Mindestzeit absolvieren (Männer: 6:00 Minuten; Frauen: 6:40 Minuten). Die Dokumentation der Schwimmleistung erfolgt mit einem Formular durch Unterschrift einer abnahmeberechtigten Person sowie einem Stempel der Einrichtung dieser Person (Schule, Schwimmeinrichtung, Verein etc.).
Dieses Formular „Schwimmleistungsnachweis“ findest Du bei den Bewerbungsunterlagen unter:
https://www.polizei-der-beruf.de/downloads/